Für Mieter
Mietvertrag & Nebenkosten
Sie können eine Kopie Ihres Mietvertrags schriftlich oder per E-Mail bei der Hausverwaltung anfordern. Bitte geben Sie dabei Ihre Mietobjektadresse und ggf. Ihre Mietvertragsnummer an.
Die Abrechnung der Nebenkosten erfolgt in der Regel bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres.
Falls Sie Fehler in Ihrer Abrechnung vermuten, wenden Sie sich schriftlich an die Hausverwaltung und fordern Sie eine Prüfung an. Sie haben das Recht, die Belege einzusehen.
Reparaturen & Instandhaltung
Schäden können telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Formular bei der Hausverwaltung gemeldet werden.
Die Bearbeitungszeit hängt von der Dringlichkeit des Schadens ab. Notfälle wie Wasserrohrbrüche werden sofort bearbeitet, während kleinere Reparaturen innerhalb weniger Tage oder Wochen erfolgen.
Laut Mietvertrag können Mieter für sogenannte Kleinreparaturen (z. B. bis zu 100 € pro Reparatur) verantwortlich sein. Details dazu finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
In dringenden Notfällen (z. B. Wasserrohrbruch, Heizungsausfall im Winter) kontaktieren Sie den Notdienst. Die Telefonnummer finden Sie im Aushang im Treppenhaus oder in Ihren Mietunterlagen.
Hausordnung & Nachbarschaft
Die Hausordnung hängt in der Regel im Eingangsbereich aus und ist auch bei der Hausverwaltung erhältlich.
Zunächst sollten Sie das Gespräch mit den Nachbarn suchen. Falls dies nicht hilft, melden Sie die Lärmbelästigung schriftlich der Hausverwaltung mit einer detaillierten Beschreibung der Störungen.
Kündigung & Auszug
Die Kündigung muss schriftlich und fristgerecht (meistens drei Monate) an die Hausverwaltung gesendet werden.
Vor dem Auszug wird ein Übergabetermin mit der Hausverwaltung vereinbart. Ein Übergabeprotokoll wird erstellt.
Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses und Prüfung der Wohnung (ggf. nach Abzug offener Forderungen) innerhalb von sechs Monaten zurückerstattet.
Die notwendigen Renovierungsarbeiten hängen von den Klauseln im Mietvertrag ab. Üblich sind Streichen der Wände und ggf. kleinere Ausbesserungen.
Sonstiges
Probleme mit der Müllentsorgung melden Sie der Hausverwaltung oder der zuständigen Müllabfuhr.
Informationen über anstehende Modernisierungsmaßnahmen werden rechtzeitig durch die Hausverwaltung bekannt gegeben.
Eine Mietbescheinigung können Sie bei der Hausverwaltung beantragen.
Eine Untervermietung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters oder der Hausverwaltung.